Die Brandschutznorm VFK Art. 44 d sowie die Richtlinie für die Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stellflächen FKS definieren, welche Gebäude den ungehinderten Zugang für die Feuerwehr gewährleisten müssen.


Bei folgenden Gebäuden ist der Zugang via Zylinderschlüssel der Feuerwehr zwingend:

  • Gebäude mit einer Gefahrenmeldeanlage (BMA, SPA, Gas)
  • Tiefgaragen mit einer Fläche > 600m2
  • Verkaufsgeschäfte mit einer Fläche > 1‘200m2
  • Räume mit Belegung > 300 Personen
  • Gebäude mit MRWA oder LRWA
  • Gebäude mit Spüllüftungen von Flucht- und Rettungswegen in Untergeschossen
  • Besondere, grössere Bauten und Anlagen (z.B. Industrie-, Gewerbe und Bürobauten, Hochhäuser, Hochregallager).

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Merkblatt

Merkblatt-Installation-Feuerwehr-Schluesseldepot