27.07.2018 | Absolutes Feuerverbot in der Gemeinde Regensdorf

Aufgrund der langen niederschlagsfreien Periode und den hohen Temperaturen haben die Feuerpolizei und die Abteilung Sicherheit der Gemeinde Regensdorf entschieden, für das gesamte Gemeindegebiet von Regensdorf ein allgemeines Feuerverbot auszusprechen. Nicht nur der Wald, auch die Getreidefelder, Wiesen und Hecken sind sehr trocken. Bereits kleine Funkenwürfe können zu Bränden führen.

Ab sofort ist es verboten offene Feuer im Freien zu entfachen. Dies gilt auch auf Balkonen, Gärten und Grillplätzen sowie mit Holz, Kohle oder Holzkohle zu grillieren (Gas- und Elektrogrills sind gestattet).

Das allgemeine Feuerverbot gilt ab sofort bis auf Wiederruf. Es wird erst nach ergiebigen, flächendeckenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet.

Feuerwerk

Aktualisierung vom 30.07.2018:

Aufgrund der langen niederschlagsfreien Periode und den hohen Temperaturen haben die Feuerpolizei und die Abteilung Sicherheit der Gemeinde Regensdorf entschieden, für das gesamte Gemeindegebiet von Regensdorf am 1. August 2018 ein Feuerwerk-Verbot auszusprechen. Es ist somit verboten, am 1. August 2018 jegliche Art von Feuerwerk auf dem Gemeindegebiet von Regensdorf abzubrennen. Ebenfalls gilt seit letztem Freitag und bis auf Wiederruf auf dem gesamten Gemeindegebiet allgemeines Feuerverbot.

Betreffend das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August wird auf die Weisung des Kantons Zürich verwiesen. Gemäss aktueller Lagebeurteilung ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 1. August erlaubt, wobei zu sorgfältigem Umgang aufgerufen wird. Besonders zu beachten ist, dass ein  Sicherheitsabstand von 200 Metern zu den Waldrändern eingehalten werden muss. Die zuständigen Stellen beobachten die Situation weiterhin aufmerksam. Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem  Verhalten aufgerufen, um Wald und Flurbrände zu verhindern.

Quelle: Mitteilung der Gemeinde Regensdorf


Weiterführende Informationen

Im Kanton Zürich herrscht wegen der lange anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen grosse Waldbrandgefahr. Der Kanton hat deshalb am 27. Juli ein Feuerverbot für das ganze Kantonsgebiet in Wäldern und in Waldesnähe erlassen. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für Höhenfeuer und bestehende, eingerichtete Feuerstellen bei Picknick- und Spielplätzen.

Informationen des AWEL zur Waldbrandgefahr
Informationen des Bundes zur Waldbrandgefahr