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Stützpunkteinsatz "Tierrettung"; Ergänzung der Verrechnungs-Weisung |
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Freitag, den 19. November 2010 um 07:59 Uhr |
In die "Weisung für die Rechnungstellung bei Feuerwehreinsätzen" ist durch einen Abschnitt "Stützpunkteinsätze bei Tierrettungen" (Ziff. 3.2.2.2) ergänzt worden. Er lautet wie folgt:
3.2.2.2 Stützpunkteinsätze bei Tierrettungen
Wird eine Stützpunktfeuerwehr ausserhalb des eigenen Einsatzgebietes für eine Tierrettung aufgeboten (z. B. Kraneinsatz mit PIF), so rücken zu diesem Zweck ein Einsatzleiter (Of/Uof) und ein Maschinist als Unterstützung der Ortsfeuerwehr aus. Für die Einsatzkosten dieser beiden AdF kann der GVZ Rechnung gestellt werden.
Die ergänzte Weisung kann in den Kommandoakten heruntergeladen werden.
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